Verwaltungsrat / Komitee Der Verwaltungsrat besteht aus den Verwaltern des Vereines (aus dem/der Präsidenten/In, Vize-Präsidenten/In, Kassierer/In, Sekretär/In, Mitgliedern). Er verwaltet im alltäglichen Geschäftsleben die gängigen Geschäfte des Vereins. Er vertritt den Verein gegenüber von Drittpersonen in allen juristischen und außergerichtlichen Geschäften/Aktionen. Er kann unter seiner Verantwortung seine Befugnisse an einen seiner Mitglieder abtreten. Wenn die Statuten oder die Generalversammlung es erlauben, können die Befugnisse auch an eine Drittperson abtreten werden. Er muss eine Generalversammlung einberufen in allen von den Statuten vorgesehen Fällen und wenn 1/5 der Mitglieder den Antrag stellen. Er muss jedes Jahr die Bilanzen des vergangenen Geschäftsjahres und den Haushalt für das kommende Jahr der Generalversammlung vorlegen zwecks Abstimmung/Annahme. Er muss also jedes Jahr seine Verwaltung vor der Generalversammlung verteidigen, diese gibt ihm entweder die Entlastung oder sie entscheidet ihn zur Verantwortung zu ziehen. Die Verwalter haften im Prinzip nicht mit ihrem Privatvermögen. Sie handeln als Bevollmächtigte des Vereins. Ihre Verantwortung beschränkt sich auf das Ausüben des Mandats und ihre Verwaltungsfehler und Versäumnisse.