Meistgestellte Fragen
Ist es ausreichend wenn man die Statuten einer Vereinigung bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt ?
Nein, die Statuten müssen beim Handels- und Firmenregister hinterlegt werden, da man die Rechtspersönlichkeit erst ab dem Datum wo die Statuten im Mémorial veröffentlicht wurden geltend machen kann.
In welcher Sprache müssen die Dokumente beim Handelsregister hinterlegt werden ?
In einer der drei offiziellen Sprachen: Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch.
Muss man die Liste der Vereinsmitglieder beim Handelsregister hinterlegen ?
Ja, die Liste der Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge muss in zweifacher Ausführung beim Handelsregister hinterlegt werden.
Wo muss man den Antrag zur Beglaubigung nach einer Generalversammlung stellen ?
An den Präsidenten des zuständigen Bezirksgerichts der Gemeinde in der sich der Vereinssitz befindet.

