Räumlichkeiten und Güter von Vereinen Vereine, die Besitzer eines Gebäudes oder Güter sind, laufen zahlreiche Risiken, die von einer Versicherung abgedeckt werden sollten. Die gängigsten dieser Risiken sind folgende: Brandgefahr und Zusatzschäden Explosionen Sturm, Hagel, Schnee Diebstahl und Vandalismus Elektroschäden Haushaltsschäden Glasbruch... Der Verein, der Mieter oder unentgeltlicher Benutzer einer Räumlichkeit ist, muss seine Mieterhaftpflicht (Mietrisiko) gegenüber dem Besitzer abdecken, es sei denn, ein Regressverzicht ist im Miet- und Versicherungsvertrag festgehalten (Artikel 1733 vom Bürgerlichem Gesetzbuch). Desgleichen muss dieser Verein auch seine Haftung gegenüber Nachbarn und Dritten bei Personen- und Sachschäden versichern. Es handelt sich um die Garantie „Regressansprüche von Nachbarn und Dritten“. Für Geräte und Eigentum eines Vereins ist nur der Einbruch versichert (einfacher Diebstahl oder Verlust wird nicht versichert).