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Verein ohne Gewinnzweck (A.s.b.l.)


Der nichtwirtschaftliche Verein ist eine Vereinigung zwischen Personen welche sich zusammen getan haben zwecks Erfüllen / Erreichen eines gemeinsamen Ziels und welche es entschieden haben die Gründung und das Geschäftsleben ihres Vereins bestimmten gesetzlichen Regeln zu unterwerfen. Der Idealverein darf keinen lukrativen Zweck erfüllen das heist sein Zweck darf nicht ausschließlich darauf ausgerichtet sein einen Gewinn zu erzielen.

Der Verein ist durchaus berechtigt Geld zu haben und Besitztümer zu kaufen, jedoch nur im Hinblick auf die Erfüllung seines Zweckes und seiner Ziele. Der Idealverein darf keine kommerziellen und industriellen Aktivitäten verfolgen.

Ein Idealverein ist eine "juristische Person" sofern er bei seiner Gründung und seinem Betrieb und Arbeitsweise das Gesetz berücksichtigt und eine Reihe von Bedingungen und Formalitäten erfüllt.

Die juristische Form des Idealvereins garantiert seinen Mitgliedern einen gewissen Schutz. Die Mitglieder haften hier im Prinzip nicht mit ihrem Privatvermögen. Sie handeln im Prinzip im Namen des Vereins und nicht in ihrem eigenen Namen. Sie haften natürlich für ihre Verwaltungsfehler.

Die Mitglieder eines Vereins dürfen im allgemeinen nicht vergessen dass nur eine transparente Vereinsgeschichte auf längere Sicht gesehen ihnen eine zufriedene Arbeit garantiert. In diesem Sinne ist es unerlässlich regelmäßig die vorgesehen Hinterlegungen in dem Handelsregister zu tätigen.