Hausierhandel und Spendenaktion Der Hausierhandel Unter Hausierhandel versteht man den Verkauf oder das Anbieten von Waren, Finanz- und Wertpapieren durch Tür-zu-Tür - Verkauf. Jeglicher Hausierhandel ist untersagt (Prinzip der Unverletzlichkeit des Wohnsitzes). Bemerkung: In diesem Zusammenhang scheint es normal, dass der Verkauf oder das Anbieten von Lotterielosen oder Eintrittskarten mit oder ohne Tombola an der Haustür verboten. Die Spendenaktion / Die Haussammlung Unter Haus-zu-Haus-Sammlungen versteht man organisierte Geldsammlungen oder Hilfsgesuche, wobei nach dem „Von-Tür-zu-Tür“-Prinzip vorgegangen wird, und die Abgaben einer festgelegten, meistens wohltätigen Organisation zugute kommen (zum Beispiel einem karitativen Hilfswerk). Die Spendenaktion benötigt entweder eine Genehmigung des Gemeinderats, falls sie nur auf dem Gebiet einer einzigen Gemeinde abgehalten werden oder auch eine Genehmigung der Regierung im Falle wo besagte Sammlungen in mehreren Gemeinden abgehalten werden.