Generalversammlung abhalten Die Generalversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Vereines. Sie ist das höchste Organ der Vereinigung. Die wichtigsten Fragen sind der Generalversammlung vom Gesetz her vorenthalten. Dies sind: die Statutenänderungen das Abändern des Gesellschaftszwecks die Ernennung und Widerruf der Verwalter die Zustimmung der Geschäftsberichts der Verwaltungsrates die Auflösung der Vereinigung das Ausschließen eines Mitglieds Für diese Bereiche muss der Verwaltungsrat obligatorisch eine Generalversammlung einberufen. Eine Generalversammlung muss also im Prinzip am Ende jedes Geschäftsjahres stattfinden besonders im Hinblick auf die Zustimmung der Geschäftsführung und Bilanzen und den Haushalt für das kommende Jahr. Der Verwaltungsrat muss eine Generalversammlung einberufen in allen von den Statuten vorgesehen Fällen und wenn 1/5 der Mitglieder den Antrag stellen. Alle Mitglieder müssen zur Generalversammlung eingeladen werden (daher ist es sehr wichtig die Mitgliederlisten immer zu aktualisieren). Die Einberufung muss schriftlich erfolgen und genug Zeit im Voraus. Das Einberufungsschreiben muss eine Tagesordnung enthalten. Jeder Vorschlag welcher von 1/20 der Mitgliederliste unterschrieben wird, muss in die Tagesordnung aufgenommen werden. Für alle anderen Fälle gilt die Regel dass keine Entscheidung außerhalb der Tagesordnung getroffen werden kann wenn die Statuten diese Möglichkeit nicht speziell vorsehen. Man müsste in diesen Fällen zusätzlich die Verfahrensweise in den Statuten vorsehen um größere Unruhen in der Generalversammlung zu vermeiden. Es ist möglich sich während einer Generalversammlung mittels einer Prokura sei es durch ein anderes Mitglieder oder wenn die Statuten dies erlauben durch ein Nichtmitglied vertreten zu lassen. Generell werden die Entscheidungen einer Generalversammlung von der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder getroffen es sei denn die Statuten oder das Gesetz sehen etwas anderes vor. So zum Beispiel sieht das Gesetz spezielle Regeln bei einer Statutenänderung vor.