Postsendungen zu ermäßigtem Posttarif versenden Die Post Luxemburg berechtigt Vereine aus dem kulturellen, sportlichen, politischen, gewerkschaftlichen, wissenschaftlichen, religiösen, sozialen und karitativen Bereich, im nationalen Versand, Drucksachen bis zu 50 g im Format A6 und A5 zu einem Vorzugstarif zu versenden. Um vom diesem Angebot zu profitieren, muss der eingetragene Verein eine ATR-Nummer bei der Post Luxemburg, Abteilung Briefe, anfragen mittels einer Anfrage, einem Auszug aus dem Handels- und Firmenregister, eine Kopie der eingetragenen Statuten und eine Liste der Namen und Adressen der führenden Mitglieder beizufügen. Bestimmungen über ermäßigtem Posttarif Sendungen Die Umschläge sind mit dem Namen und der vollständige Anschrift der entsendenden Organisation, entweder in der linken oberen Ecke auf der Vorderseite oder der Rückseite zu versehen. Die Postsendungen müssen eine Zulassungsnummer von der Post Luxemburg tragen. Diese Angaben müssen in einem bestimmten Rahmen angewendet werden, entweder durch Druck oder durch einen Stempel in der linken oberen Ecke auf der Seite der Anschrift, gegebenenfalls unter der Adresse des Absenders, wenn diese auf der Rückseite sind. Die Adresse des Empfängers, mitsamt der obligatorischen Postleitzahl, sollte so weit wie möglich, in Maschinenschrift geschrieben sein. Die Sendungen müssen die Bedingungen für Standardbriefe erfüllen. Die ATR-Sendungen in Briefumschlägen muss regelmäßig geschlossen werden. Die Postsendungen müssen sich ausschließlich auf die Vereinsaktivitäten des Vereines beziehen. Keine Versandoptionen (Einschreiben, Empfangsbestätigung, ...) sind beim ermäßigtem Posttarif erlaubt. Die Sendungen mit ermäßigtem Posttarif werden am Postschalter oder in einem öffentlichen Briefkasten hinterlegt. Bei wiederholten missbräuchlichen Gebrauch, oder im Widerspruch zu den Bestimmungen, wird die Zulassungsnummer dem Verein entzogen, sieben Tage nach dem Senden eines eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung.