Voraussetzungen Für die Bewilligung des Urlaubs können folgende Missionen berücksichtigt werden: Reisen in Verbindung mit der Identifikation, Planung, Ausführung, Weiterverfolgung, Überwachung und Bewertung von Entwicklungsprogrammen und -projekten zur Unterstützung von Bevölkerungen in Entwicklungsländern; administrative und finanzielle Verwaltung eines Entwicklungsprogramms oder -projekts zu Gunsten der Bevölkerungen von Entwicklungsländern, dessen Durchführung einer NGO obliegt; Sitzungen von Experten und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen im Rahmen von internationalen Organisationen; im Rahmen von Entwicklungsprogrammen und -projekten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit organisierte Austausche; jegliche Art von Sitzung in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit, zu der ein luxemburgischer Vertreter von dem für die Entwicklungszusammenarbeit zuständigen Außenminister abgesandt wird.